Der diesjährige Bundesverbandstag stand wie kein anderer vor ihm für Kontinuität und Weiterentwicklung in Zeiten des Wandels.
Seit über 100 Jahren, genau seit dem 14. August 1921, gibt es in Deutschland eine Dachorganisation für das Kleingartenwesen. Immer wieder war diese gefordert, sich aktuellen Krisen zu stellen. So auch in der heutigen Zeit. Denn die großen Entwicklungen und Herausforderungen wie Klimaschutz, Artensterben, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Urbanisierung verändern auch den zeitlosen Kleingarten. Dass sich Kleingärten bewähren und krisenfest sind, zeigt die über 200-jährige Geschichte der kleinen Gärten.
Als Arbeitsgrundlage für die folgenden vier Jahre wurde das Positionspapier „Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern“ einstimmig beschlossen. Als unverzichtbares gesetzliches Fundament wird hier das Bundeskleingartengesetz mit seinen wichtigen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Pachtpreisbindung und zur Entschädigung bei Inanspruchnahme besonders herausgestellt. Das Bundeskleingartengesetz bietet großen Freiraum, um auch den aktuellen Herausforderungen und gesellschaftlichen Ansprüchen zu begegnen bzw. gerecht zu werden. Notwendig sind beispielsweise die Weiterentwicklung und Neuschaffung von modernen Kleingartenanlagen – beispielsweise als Kleingartenparks oder durch Nachverdichtung – sowie eine bedarfsangepasste Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen allgemein. Nur mit dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes ist die dauerhafte Sicherung der Kleingärten bei gleichzeitiger Bewältigung der aktuellen Herausforderungen machbar.
https://kleingarten-bund.de/gruene-infrastruktur-weiterentwickeln-kleingaerten-foerdern/