Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) 

des Stadtverbandes der Gartenfreunde Halle/Saale e.V. (nachfolgend Stadtverband der Gartenfreunde genannt) 


Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Teilnehmer, die Angebote des Stadtverbandes der Gartenfreunde wahrnehmen. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Stadtverbandes der Gartenfreunde, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen des Stadtverbandes der Gartenfreunde. Insoweit tritt der Stadtverband der Gartenfreunde nur als Vermittler auf.


§ 1 Anmeldung/Vertrag

Die Ankündigung von Veranstaltungen des Stadtverbandes der Gartenfreunde sind unverbindlich.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ordnungsgemäße Anmeldung. Diese kann persönlich, schriftlich, online bzw. bei Vorstandsmitgliedern von Mitgliedsvereinen telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Die Anmeldung wird durch den Stadtverband der Gartenfreunde bestätigt. Der angemeldete Teilnehmer wird ohne weitere Benachrichtigung zu Veranstaltungsbeginn erwartet, sofern der Stadtverband der Gartenfreunde vorher die Veranstaltung nicht absagt oder verschiebt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/Dozent durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/Dozent angekündigt wurde.

Bei Teilnahme gelten die Festlegungen aller für den Stadtverband der Gartenfreunde geltenden Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung.


§ 2 Entgelt

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt unbar (Rechnungslegung, per Lastschrift) vor Beginn der Veranstaltung. Im Ausnahmefall erfolgt Barzahlung (z. B. bei Einzelveranstaltungen).


§ 3 Teilnahmebescheinigungen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung auf Anfrage zu den Sprechzeiten in den jeweiligen Geschäftsstellen.


§ 4 Abmeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer

Eine Abmeldung bzw. ein Rücktritt von Veranstaltungen des Stadtverbandes der Gartenfreunde ist bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn entgeltfrei möglich.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Bei jeder späteren Abmeldung bzw. jedem späterem Rücktritt (auch Nichtteilnahme) ist das Entgelt in voller Höhe zu begleichen.

Die Abmeldung bzw. der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Stadtverband der Gartenfreunde erklärt werden. Das Fernbleiben von der Veranstaltung bzw. eine Information an die Dozentin/Dozenten gelten nicht als Abmeldung. Vorstandsmitglieder von Mitgliedsvereinen können sich telefonisch abmelden. Dies gilt nur vor Veranstaltungsbeginn.

Bei Nichtverschulden des Teilnehmers (z. B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) kann auf Antrag mit Glaubhaftmachung durch den Teilnehmer einer späteren Abmeldung bzw. einem späteren Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn entgeltfrei stattgegeben werden.


§ 5 Erstattung von Kursentgelt

Entgelte werden in der Regel nicht erstattet.

Eine Erstattung kann nur gewährt werden, wenn der Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) nicht mehr in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Gründe müssen mit dem Erstattungsantrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden (z. B. durch Attest vom Arzt, Bescheinigung vom Arbeitgeber). Das trifft nicht auf Einzelveranstaltungen zu. In jedem Fall ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % des Veranstaltungsentgeltes wenigstens jedoch 3,- EUR fällig.

Nach Veranstaltungsende ist keine Rückerstattung möglich. Wird ein laufender Kurs durch den Stadtverband der Gartenfreunde abgebrochen, werden die Entgelte anteilig zurückerstattet.

Der Stadtverband der Gartenfreunde ist verpflichtet, bei Absage einer Veranstaltung die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Weiterreichende Ansprüche insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.


§ 6 Rücktritt durch den Stadtverband der Gartenfreunde

Der Stadtverband der Gartenfreunde kann wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird das Entgelt zurückerstattet.


§ 7 Ausfall von Kursveranstaltungen

Ausgefallene Kursveranstaltungen werden nachgeholt. Ist das nicht möglich, erhält der Teilnehmer auf Wunsch eine anteilige Erstattung bzw. Gutschrift der Kursentgelte. Weitergehende Ansprüche gegen den Stadtverband der Gartenfreunde sind ausgeschlossen.


§ 8 Haftung/Aufsichtspflicht

Eine Haftung namentlich für Sachschäden, Diebstähle, Verluste, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten wird nicht übernommen.

Der Stadtverband haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten ihrer Dozenten eingetreten sind.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.

Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt dem Erziehungsberechtigten.


§ 9 Datenschutz

Der Stadtverband der Gartenfreunde setzt in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der die persönlichen Daten des Teilnehmers erfasst und gespeichert werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer gleichzeitig in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet.


§ 10 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des Stadtverbandes der Gartenfreunde nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe, der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.


§ 11 Hausordnung

An den Veranstaltungsorten gelten die jeweiligen Hausordnungen, die auf Verlangen ausgehändigt werden. Behandeln Sie alle Gegenstände schonend und verlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. In den Unterrichtsräumen und Veranstaltungsgebäuden besteht striktes Rauchverbot.


§ 12 Anregungen und Kritik

Wir haben alles getan, damit sich für Sie die Teilnahme erfolgreich und angenehm gestaltet.

Sollte es dennoch zu kritikwürdigen Umständen kommen, sind wir sehr daran interessiert, darüber durch Sie informiert zu werden. Die Vorstandsmitglieder des Stadtverbandes der Gartenfreunde stehen Ihnen zu Gesprächen dazu gern zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Ihre Kritik schriftlich, auch in anonymer Form, äußern.


§ 17 Schlussbestimmung

Das Recht, gegen Ansprüche des Stadtverbandes der Gartenfreunde aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Stadtverband der Gartenfreunde anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen den Stadtverband der Gartenfreunde sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.